Entstehung des Rechtsstaats

by Niels Cimpa

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Verfassung und Gewaltenteilung bitte!

Als Rechtsstaat bezeichnet man einen Staat, wenn diese allgemeingültige Gesetze erlässt und durchsetzt, die auch für die Staatsorgane (Regierung, Polizei usw.) gelten. Die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit reichen zurück bis ins alte Rom. Die ersten neuzeitlichen Vorläufer waren aber England und die Niederlande.

In England entwickelte sich nach mehreren Konflikten der Adeligen mit dem König eine Art Verfassung, die den Bürgern gewisse Grundrechte zusprach. Zum Beispiel konnte nach den neuen Gesetzen niemand grundlos verhaftet werden. Um diese Rechte auch in Zukunft vor dem König zu schützen wurde das Prinzip der Gewaltenteilung eingeführt, das die Gerichte vom König unabhängig machte.

Auch die Vereinigte Republik der Niederlande hatte ähnliche Prinzipien, obwohl diese nicht in einer schriftlichen Verfassungen verankert wurden.

Rechtsstaat (Video)

Auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit bauten nun die Gründer der Vereinigten Staaten von Amerika auf: Sie wollten nach dem Sieg über England einen eigenen Staat schaffen, der komplette auf diesen Grundprinzipien basierte und diese daher in einer Verfassung festschreiben. 

Verfassung der Vereinigten Staaten (Video)

Auch in Frankreich werden die Rufe nach politischer Mitsprache und Grundrechten immer lauter. Denn das meiste Geld fließt in dem absolutistischen System in die Feierlichkeiten von König und Adel. Die Bürger leben derweil großteils in bitterer Armut.

Die Unruhen in der Bevölkerung führen schließlich zur Französischen Revolution.

Die Verfassungsrevolution (Video)

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